Die Nutzung von Winterreifen ist seit geraumer Zeit zur Pflicht geworden, ähnlich wie das Anlegen eines Sicherheitsgurtes, das schon im Jahr 1976 eingeführt wurde. Die Fachbetriebe sind derzeit völlig ausgelastet, weil viele Deutsche auf den letzten Drücker den Winterreifenwechsel vornehmen lassen. Die Werkstattmitarbeiter müssen ihren Kunden in diesem Zusammenhang in jedem Jahr die gleichen Fragen beantworten. Eine davon lautet: Wie schnell darf ich eigentlich mit den Winterreifen fahren?

Allerhöchste Zeit für den Reifenwechsel

Die Temperaturen nähern sich in ganz Deutschland ab etwa Mitte November langsam aber sicher der Null-Grad-Grenze. Wer jetzt noch nicht die Winterreifen gewechselt hat, läuft Gefahr, bei einem plötzlichen Kälteeinbruch für sich und andere Verkehrsteilnehmer ein Risiko im Straßenverkehr darzustellen. In Deutschland herrscht seit 2010 die Winterreifenpflicht, was die Weiternutzung von Sommerpneus also schon von Gesetzes wegen ausschließt. Der Wechsel ist somit zwingend notwendig und jene Autofahrer, die das bislang noch nicht getan haben, sollten schleunigst einen Werkstatt-Termin vereinbaren, oder, den Winterreifenwechsel ganz einfach selbst in die Hand nehmen – das ist immerhin keine große Kunst und kann eigentlich von jedem Autofahrer durchgeführt werden. Entsprechende Reifenmodelle wie den Testsieger 2013, den Michelin Alpin A4, findet man im Internet auf Portalen wie Tirendo ganz leicht. Die heutigen Winterreifen nehmen übrigens keinen negativen Einfluss auf die Fahreigenschaften des jeweiligen Fahrzeugs! Wer also einen deutlich höheren Verbrauch und eine starke Bremswirkung der Winterreifen bei normaler Fahrt vermutet, liegt falsch. Doch nun zurück zu unserer Ausgangsfrage. Wie schnell darf man also mit den frisch aufgezogenen Winterreifen fahren?

Bild: © Hemera Technologies/AbleStock.com/Thinkstock

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Der Geschwindigkeitsindex

Die angemessene Geschwindigkeit hängt im Winter natürlich vor allem von den Straßen- und Witterungsverhältnissen ab. Herrschen zwar niedrige Temperaturen, dabei aber trockenes, sonniges Wetter, gibt der sogenannte Geschwindigkeitsindex,

der mit einem Buchstaben hinter der Größenbezeichnung auf der Reifenflanke angegeben wird, Auskunft über die empfohlene Maximalgeschwindigkeit auf der Autobahn. Ebendiese Höchstgeschwindigkeit bezieht sich allerdings nur sekundär auf die Fahreigenschaften bei hohen Geschwindigkeiten. Vielmehr gibt sie Auskunft über die Geschwindigkeit, bei der der Hersteller bei korrektem Reifendruck einen einwandfreien Dauerbetrieb garantiert.

Bei einer stärkeren Beanspruchung der Reifen besteht nämlich die Gefahr, dass sich die Lauffläche von der Karkasse löst. Dabei handelt es sich in diesem Fall das tragenden, aus einer Gewebeschicht bestehenden Gerüst des Reifens. Ein Teil des Profils schält sich dann also vom Reifen und kann zu lebensgefährlichen Situationen führen. Den Reifen sollte man dann an den jeweiligen Hersteller schicken – der kann feststellen, ob es sich um einen Produktionsfehler oder um einen nachträglich entstandenen Schaden handelt. Am besten zeigt man den Reifen vorher einem unabhängigen Sachverständigen. In jedem Fall muss sich der Autofahrer an die Buchstabenkennung halten. So steht zum Beispiel der Buchstabe „S“ für ein Maximaltempo von lediglich 180 Kilometer pro Stunde. Bei „ZR“ mit dem Zusatzbuchstaben „Y“ dürfte man mit dem Sportwagen theoretisch an der 300-km/h-Marke kratzen. Wie gesagt – theoretisch!

Profil-im-Schnee Bild: © Rainer-Sturm / pixelio.de

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Wann werden neue Reifen fällig?

Wenn wir schon einmal beim Thema Sicherheit sind, wollen wir diesen wichtigen Aspekt auch noch kurz beleuchten: Wurde Winterpneus falsch gelagert oder durch eine Anfahrfehler, einen Unfall oder sonstige äußerliche Einflüsse beschädigt, sollte man sich schleunigst um Ersatz bemühen. Vor der Montage sind die Gummis unbedingt auf Dellen, Risse oder auffälligen Abrieb hin zu überprüfen. Die Profiltiefe sollte mindestens 4 Millimeter oder mehr betragen und natürlich dürfen die Reifen auch nicht steinalt und entsprechend hart sein. Man gefährdet ansonsten nicht nur sich selbst, sondern auch alle anderen Verkehrsteilnehmer!

Autor: F.W.