Im Rahmen der Globalisierung wachsen Volkswirtschaften immer enger zusammen. Die explosionsartige Entwicklung des Kommunikations- und Transportsektors sowie die anhaltende Suche nach neuen Produktions- und Absatzmärkten haben die Anzahl transnationaler Unternehmen in den letzten zwei Jahrzehnten gewaltig expandieren lassen. Dazu zählen neben deutschen Autokonzernen wie BMW, Mercedes oder Volkswagen auch globale Unternehmensriesen wie Siemens oder Shell.

Dieser Zuwachs an international operierenden Konzernen führt zu einem ansteigenden Bedarf an grenzüberschreitendem Rechtsbeistand. Internationales Recht ist auch im arbeitsrechtlichen Kontext gefragter denn je, zumal auch von den Mitarbeitern immer mehr Mobilität gefragt wird. So stellt sich schnell die Frage: „Welches Arbeitsrecht gilt eigentlich? Gilt das Arbeitsrecht des Landes, wo der Hauptsitz des Konzerns ist? Gilt das, wo der Mitarbeiter ursprünglich seinen Arbeitsplatz hatte oder das, wo er aktuell beschäftigt wird?“

Der Fachanwalt für Arbeitsrecht: am besten mit internationaler Ausrichtung

Viele Rechtsanwaltskanzleien haben sich bereits auf die steigende Nachfrage nach globaler Rechtsberatung und -vertretung eingestellt. So lässt sich im Unternehmensprofil einer Anwaltskanzlei oft die Sparte „Internationales Recht“ finden, in der neben der Rechtsvertretung des Klienten bei internationalen Rechtsstreitigkeiten nicht selten auch die Beratung und Vertragsgestaltung bei globalen Personaleinsatz (Expatriatenberatung und -vertretung) gepriesen wird.

internationale Rechtsanwaltskanzleien
Global agierende Unternehmen sind auf eine kompetente internationale Rechtsberatung angewiesen. Foto: „IVUSTITIA“ von Turinboy unter einer CC BY 2.0 Lizenz auf flickr.com.

Angefangen bei der Beschaffung von Arbeits- und Aufenthaltserlaubnissen bis hin zur sozialversicherungs- und steuerrechtlichen Unterstützung der Expatriaten. Um auf hohem Niveau effizient und schnell reagieren zu können, ist für einen Fachanwalt für Arbeitsrecht – siehe auch: https://www.netz-news.com/wirtschaft/fachanwalt-fuer-arbeitsrecht-als-nuetzlicher-beistand-fuer-unternehmerische-entscheidungen/001115/ – ein globales Netzwerk an internationalen Kontakten und Beziehungen unentbehrlich.

Die beglaubigte Übersetzung für Urkunden und Dokumente
Die zunehmende Mobilität auf dem weltweiten Arbeitsmarkt wirkt sich auch auf die Anforderung an eine beglaubigte Übersetzung aus. Einfache Translationen reichen in Globalisierungszeiten nicht mehr aus. Oft werden Urkunden und Dokumente aus dem Ausland nur anerkannt, wenn sie amtlich bestätigt wurden. Das betrifft nicht nur Unterlagen, die für Gerichtsverhandlungen erforderliche sind, und Dokumente aus dem Patentrecht oder zur Firmengründung, sondern oft auch Jahresabschlüsse, Zoll- oder Versicherungsbescheinigungen.

Viele Übersetzer – exemplarisch: www.forislingua.de – haben sich auf diese Anforderungen eingestellt und sich vereidigen lassen, um offiziell die inhaltliche Richtigkeit und korrekte Übersetzung des Dokumentes bestätigen zu können. Beglaubigungen vermitteln nicht nur Seriosität und Aufrichtigkeit, inhaltlich falsche oder unpräzise Übersetzungen können sich unter Umständen verheerend auf internationale Geschäftsbeziehungen auswirken.