Viele Waren und Dienstleistungen, die wir früher im Geschäft kauften, bestellen wir heute im Internet. Nur beim Auto setzt sich dieser Vertriebskanal nur zögerlich durch – zumindest, wenn man die Angebote der Hersteller und gebundenen Händler anschaut. Technisch wäre es durchaus möglich, einen Neuwagen online zu bestellen. Schließlich gibt es ja schon digitale Showrooms und einen Konfigurator, mit dem Motorisierung, Modellvarianten, Ausstattungspakete und weitere Extras kombiniert werden können.

Nur der eigentliche Kaufvertrag per Mausklick ist bis auf wenige Ausnahmen wie Dropcar.de fast nirgends möglich –  wohl auch mit Rücksicht auf die Autohäuser, denen ein ausgedehnter Internet-Vertrieb schwer zu schaffen machen würde.

Vermittlungsplattformen nutzen die Marktlücke

Was die Hersteller derzeit noch vermeiden wollen, bieten mittlerweile viele Autovermittler. Sie locken Interessenten nicht nur durch die problemlose Konfiguration und Bestellung per Computer oder Smartgerät, sondern auch mit Rabatten, die jenseits der Möglichkeiten des stationären Handels liegen. So kann man zum Beispiel EU-Neuwagen online kaufen, die aufgrund anderer Steuersätze im Ausland zu einem niedrigeren Nettopreis angeboten werden. Zum Teil sind die Ausstattungen leicht unterschiedlich, aber eine Zulassung ist in Deutschland auf jeden Fall möglich. Oder die Plattformen nutzen ganz einfach ihre große Nachfrage-Macht durch die Bündelung vieler Kaufwünsche und erzielen damit Nachlässe, wie sie sonst nur Abnehmer großer Fahrzeugflotten erhalten.

Neuwagen online kaufen? Dropcar.de macht es möglich!

Fallstricke in den AGB beachten

Wie bei den meisten Online-Geschäften gilt auch beim Autokauf im Internet eine Widerrufsfrist von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen. Das bringt dem Käufer eine gewisse Sicherheit. Dennoch sollte er sich der rechtlichen Konstruktion des Geschäfts bewusst sein und die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) genau lesen, bevor er ihnen per Mausklick zustimmt. Die Autoplattformen im Internet sind in der Regel selbst keine Händler, sondern lediglich Vermittler, die für einen Händler arbeiten. Dafür bekommen sie eine Provision. Dem Käufer sollten für die Nutzung der Plattform keine Kosten entstehen, auch dann nicht, wenn letztendlich kein Kaufvertrag zustande kommt oder der Käufer sein Widerrufsrecht nutzt. Steht in den AGB etwas anderes? Dann Finger weg, solche Angebote sind mindestens nachteilig, vermutlich sogar unseriös.

Garantieansprüche prüfen

Die gesetzliche Gewährleistung steht dem Kunden auch beim Online-Kauf über einen Vermittler zu. Wie sieht es aber aus mit erweiterten Garantien? Grundsätzlich sollten Ansprüche europaweit bei jedem Vertragshändler geltend gemacht werden können, egal, wo das Fahrzeug gekauft wurde und wer den Kauf vermittelt hat. Auch wenn andere Rechtsauffassungen juristisch problematisch sind, kann es dennoch passieren, dass es im Fall eines unter die Garantie fallenden Defekts Probleme mit der Reparaturrechnung gibt. Ein Blick in einschlägige Motor-Foren zeigt, ob sich Hersteller und Vertragshändler zum Beispiel bei EU-Neuwagen kulant verhalten.