Ein Arbeitszeugnis dient nicht nur als Werbemittel des Arbeitnehmers, es ist auch eine Beurteilung der erbrachten Leistungen. Hierbei dominieren zwei vom Gesetzgeber vorgeschriebene Prinzipien, die nicht selten miteinander in Konflikt stehen: Die Wahrheits- und die Wohlwollenspflicht.

Arbeitgeber sind angehalten, neben wahrheitsgetreuen Aussagen über die erbrachten Leistungen auch ein „verständiges Wohlwollen“ walten zu lassen, sodass das Grundrecht auf freie Berufs- und Arbeitsplatzwahl nicht auf Dauer erschwert wird. Für ein besonders wohlwollend ausgestelltes Arbeitszeugnis kann es dabei verschiede Motive geben.

Der naheliegende Grund liegt in den tatsächlich sehr guten Leistungen und im vorbildlichen Verhalten des Mitarbeiters, die so auch vom Arbeitgeber gewürdigt werden. Es gibt jedoch auch Fälle bei denen eine Trennung aus fachlichen und persönlichen Differenzen unvermeidlich ist, und bei den Verhandlungen über eine einvernehmliche Trennung dem Arbeitnehmer ein positiv formuliertes Arbeitszeugnis zugestanden wird. Häufig wird hierfür der umgangssprachliche Begriff „Wegloben“ verwendet.

Arbeitnehmer versuchen, wohlwollendes Arbeitszeugnis einzuklagen

Auch ein konfliktscheuer Vorgesetzter kann ein Grund für ein wohlwollendes Arbeitszeugnis sein. Häufiger kommt es jedoch vor, dass sich ein Arbeitsnehmer mit dem ausgehändigten Dokument nicht abfinden will und ein positives Arbeitszeugnis einzuklagen droht.

Arbeitszeugnis
Mit einem guten Arbeitszeugnis richtig durchstarten! Foto: „Geschäftsmann mit Aktenkoffer“ von Benjamin Thorn / pixelio.de.

Wenn andererseits bei schlechter Konjunkturlage und ausbleibenden Aufträgen Rationalisierungsmaßnahmen unvermeidlich werden und betriebsbedingt gekündigt werden muss, vertreten Arbeitgeber sehr oft die Auffassung, dass ein ausgesprochen wohlwollendes Zeugnis wenigsten eine kleine Kompensation für das aufgekündigte Arbeitsverhältnis sei. Ein sogenanntes Gefälligkeitszeugnis lässt sich jedoch durch einen geschulten Leser immer wieder als solches identifizieren und kann sich unter Umständen im Nachhinein als Belastung auf der Suche nach einer neuen Stelle erweisen.

In einigen Fällen kann ein übertriebenes Wohlwollen auch dazu dienen, das Unternehmen, von dem das Arbeitszeugnis ausgestellt wurde, in einem besonders guten Licht zu präsentieren, was meist aber wieder auf Kosten des Mitarbeiters geht.
Ein wohlwollendes Arbeitszeugnis lässt sich also sowohl positiv als auch negativ interpretieren. Dienstleiter wie arbeitszeugnis.de geben durch das Prüfen von Zeugnissen, aber auch durch das Korrigieren oder Erstellen von Zeugnisentwürfen verlässliche Hilfsmittel an die Hand, um die Balance zwischen Wohlwollen und Wahrheit von Zeugnisaussagen sicherzustellen.