Handwerkliche Dienstleistungen sollten sorgfältig geplant werden. So wissen Handwerker und Kunde von vorneherein, worauf sie sich einlassen und vermeiden den schlimmsten Fall: dass sie auf ihren Kosten sitzen bleiben. Deshalb machen Kostenvoranschläge Sinn, die juristisch verbindlicher sind als unverbindliche Angebote.

Kostenvoranschläge definieren den Zeitrahmen, in dem das Angebot gültig ist, und sind, wenn nicht anders vereinbart, unentgeltlich. Nach einer Einigung empfiehlt sich ein Werkvertrag, der für beide Seiten verbindlich ist. Ein vereinbarter Festpreis ist meist etwas höher als bei unverbindlichen Kostenvoranschlägen, da sich der Handwerker auf diese Weise gegen zusätzliche Kosten absichert. Andererseits lassen sich mit Festpreisen Zusatzkosten durch zusätzlichen Zeitaufwand und weitere hinzugezogene Handwerker vermeiden. Sollten nach getaner Arbeit dennoch Mängel auftreten, so kann der doppelte Betrag, der für die Beseitigung der Mängel veranschlagt wird, vom Verbraucher zurückgehalten werden.

Um darüber hinaus Kosten zu sparen, bieten sich steuerliche Vergünstigungen an. Diese werden vom Staat gewährt, um Schwarzarbeit vorzubeugen. Absetzbar bei handwerklichen Dienstleistungen ist die reine Arbeitsleistung inklusive Mehrwertsteuer, also nicht Materialkosten. Diese müssen in der Rechnung sorgfältig getrennt werden, welche wiederum per Überweisung beglichen werden muss, damit sie mit einem Kontoauszug belegt werden kann.

Eine reine Festpreisvereinbarung reicht nicht aus, auch wenn sie sinnvoll ist, um unvorhersehbare Kosten zu vermeiden. In diesem Fall müssen dennoch Arbeitsleistung und -kosten eingetragen werden. Sobald diese Voraussetzungen stimmen, können bis zu 20 Prozent der geleisteten Arbeit abgesetzt werden, allerdings nur bis zu 1200 Euro pro Jahr, das heißt bei Arbeitsleistungen, die nicht mehr als 6000 Euro im Jahr betragen.

Eine Möglichkeit, die Steuerersparnis zu erhöhen ist nun, die Arbeit über mehrere Jahre verrichten zu lassen. Der Jahreswechsel bietet sich gut an, ohne dass sich die Arbeiten allzu sehr verschieben müssen. Da die Rechnung nicht auf den Besitzer ausgestellt werden muss, ist es auch möglich, sie mit anderen zu teilen. So kann eine zusammenhängende handwerkliche Arbeit, wenn sie in mehreren Rechnungen an verschiedene Personen ausgestellt wird, auch bei höheren Preisen als 6000 Euro zu 20 Prozent abgesetzt werden. Es darf nur auf keinen Fall eine Rechnung mehrfach abgesetzt werden.

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