Die Berufsunfähigkeitsversicherung (BU-Versicherung) wird von Verbraucherschützern durchweg als eine der wichtigsten privaten Versicherungen bezeichnet. Allerdings ist sie teuer, vor allem bei körperlicher Berufsarbeit. Ausgerechnet dort werden aber tendenziell niedrigere Einkommen erzielt. Diejenigen, die die BU-Versicherung am meisten brauchen, können sie sich also am wenigsten leisten. Kommen Vorerkrankungen hinzu, lehnen viele Versicherer den Antrag ab. Da hilft auch kein Beitragszuschlag. Die Unfallversicherung ist deutlich billiger, selbst für Menschen mit körperlicher Arbeit. Eine Gesundheitsprüfung gibt es nicht. Kann eine Unfallversicherung die BU-Versicherung ersetzen?

Unfälle sind nur selten Ursache von Berufsunfähigkeit

Rund 80 % der Fälle von Berufsunfähigkeit sind nicht durch einen Unfall verursacht. Die BU-Versicherung bietet also die weit umfassendere Deckung. Neben Unfällen (Berufsunfall und Nichtberufsunfall in der Freizeit) leistet sie auch, wenn die Berufsunfähigkeit durch Krankheit oder Kräfteverfall verursacht ist. Allerdings gibt es eine Grenze von 50 % – erst wenn diese überschritten ist, besteht ein Rentenanspruch, erklären die Experten des Vergleichsportals 9Brands. Im Unterschied dazu leistet die Unfallversicherung schon bei minimaler Invalidität, zum Beispiel bei Verlust oder Gebrauchsunfähigkeit eines Fingers. Es spielt auch keine Rolle, ob der Versicherte überhaupt berufstätig und in seiner Arbeit beeinträchtigt ist.

Eine Unfallversicherung hilft finanziell bei der Umstellung des Alltags im Invalidenfall. Bild von Steve Buissinne auf Pixabay

Eine Unfallversicherung hilft finanziell bei der Umstellung des Alltags im Invalidenfall. Bild von Steve Buissinne auf Pixabay

Kapitalleistung bei schweren Unfällen

Nun sind Verlust oder Versteifung eines Fingers keine wirkliche Beeinträchtigung, wenn man nicht gerade Klavierspieler oder Chirurg ist. Ein echter Kapitalbedarf entsteht nicht, es ist mehr ein Trostpflaster oder Schmerzensgeld. Entscheidend sind die Leistungen nach einem schweren Unfall, beispielsweise der Verlust eines Arms, eine Erblindung oder eine Querschnittslähmung. Die Unfallrente, die in einer privaten Unfallversicherung vereinbart werden kann, soll den Einkommensverlust ausgleichen. Sie überschneidet sich also mit der BU-Versicherung und ist entbehrlich, wenn eine BU-Versicherung mit ausreichender Summe besteht. Kann eine BU-Versicherung nicht abgeschlossen werden, ist eine sogenannte Grundfähigkeitsversicherung eine preiswerte Alternative.Wichtiger – und durch die BU-Versicherung nicht zu ersetzen – ist die Zahlung einer einmaligen Kapitalleistung bei Invalidität aus der privaten Unfallversicherung. Damit lassen sich einmalige Kosten finanzieren: Umzug in eine barrierefreie Wohnung oder Umbau einer eigenen Immobilie, die Anschaffung eines Kraftfahrzeugs mit behindertengerechter Sonderausstattung und weitere Anpassungen an den neuen Alltag.