Reizwort Vermögensteuer

Reizwort Vermögensteuer

Seitdem die Vermögensteuer im Jahre 1996 wegen ihrer in Deutschland praktizierten Form als verfassungswidrig abgeschafft wurde, ist sie ein Streitthema, das immer wieder auf den Tisch kommt. So war es seinerzeit Peer Steinbrück in seiner Funktion als SPD-Kanzlerkandidat (2012/2013), der sie für den Fall einer Regierungsübernahme der SPD nach der Bundestagswahl 2013 erneut thematisieren wollte. Pünktlich zum Auftakt des Wahlkampfes 2017 scheint diesem Thema wieder mehr Aufmerksamkeit geschenkt zu werden.

Altersvorsorge und Steuer

Altersvorsorge und Steuer

Besteuerung von Renten anstatt Besteuerung großer Vermögen

Der deutsche Staat ist hoch verschuldet, unter anderem durch die Investitionen, die er in marode EU-Länder tätigen muss. Die Kluft zwischen Arm und Reich klafft tiefer denn je, aber die Reichen werden trotzdem geschont oder verlegen ihr Geld sicherheitshalber ins Ausland. Niemand, der nennenswerte Vermögenswerte besitzt, möchte sein Privatvermögen übermäßig durch hohe Steuerzahlungen belasten. Die Besteuerung von Renten und die Tatsache, dass im Notfall immer die Kleinen bluten müssen, erzürnt jedoch die weniger vermögenden Bürger zunehmend.

Das Thema Vermögensteuer ist längst ein Politikum. Sie entspräche dem Gerechtigkeitsdenken, dem zu Folge alle ihren angemessenen Beitrag zur Staatsfinanzierung leisten müssen. Die vergleichsweise geringe Besteuerung von Vermögen macht den Ruf nach einer Wiedereinführung der Vermögensteuer umso verständlicher. Die Besteuerung von Kapitalvermögen müsste nach dem damaligen Urteil des Bundesverfassungsgerichts allerdings in der Form verändert werden. Moniert wurde damals vor allem die Besserstellung von Immobilienvermögen.

Die Kluft zwischen arm und reich

Richtungsweisend in diesem Zusammenhang könnten auch einfache statistische Erhebungen sein, die die Entwicklung privater Vermögenswerte und der Nettoeinkommen verschiedener Bevölkerungsschichten in den letzten 10 bis 15 Jahren beleuchten. Laut einem Beitrag im Spiegel online vom 24.09.2012, durften sich die oberen 10 Prozent der Bevölkerung im Zeitraum von 1999 bis 2009 über einen Zuwachs von etwa 16 Prozent ihrer Nettoeinkommen freuen, während bei den Ärmsten eine Abnahme von 10 Prozent zu beklagen war. Die schwarze oder rote Null war für die Mittelschicht in dem genannten Zeitraum ebenfalls nicht unbedingt ermutigend. Strittig ist auch, ob die Bundesländer jeweils eigene Gesetzesgrundlagen schaffen könnten, um Privatvermögen zu besteuern. Sie hatten vor allem von der Erhebung der Vermögensteuer profitiert. Die Frage ist: Darf man die Kluft zwischen Arm und Reich noch weiter aufklaffen lassen, weil man eine neuerliche Reform des Gesetzes zur Erhebung von Vermögensteuer scheut? Möglicherweise würde eine erneute Vermögensbesteuerung für Wohlhabende ein Signal sein, noch mehr Vermögenswerte auf die Cayman Islands, in die Schweiz oder nach Liechtenstein zu verlegen. Mehr Steuergerechtigkeit würde dadurch letztlich nicht hergestellt. Die Schere zwischen Arm und Reich bliebe weit offen ohne wenig Hoffnung auf Besserung.

Mehr Steuergerechtigkeit, aber wie?

Steuerliche Leistungsfähigkeit hängt eng mit dem Einkommen und dem Privatvermögen zusammen. Die Kardinalfrage ist aber, ob ein maroder und in der EU-Krise in die Pflicht genommener Staat sich den Verzicht auf eine Besteuerung großer Vermögen leisten kann. An sich ist die Vermögensbesteuern nämlich verfassungsgemäß und durch Artikel 106 des deutschen Grundgesetzes gesetzlich verankert. Verfassungsrechtlich steht einer Wiedereinführung der Vermögensteuer nichts im Weg, solange die Immobilienvermögen gerechter bewertet werden. Ausgerechnet Millionäre und Multimillionäre zu verschonen, aber die Besteuerung von Renten beizubehalten, erscheint als absurd. Zudem haben viele Reiche auch gerade in der Euro-Krise mehr Reichtum erwirtschaften können. Ihre anfänglichen Einbußen sind längst ausgeglichen. Um Vermögen zu Gunsten der ärmeren Bevölkerungsgruppen umzuverteilen, erscheint die Vermögensbesteuerung aber nicht allen Politikern als das geeignete Instrument.

Ermutigende Zeichen zur Besserung
Ermutigend in Bezug auf mehr Steuergerechtigkeit ist einerseits eine Studie vom DIW, dem Deutschen Institut für Wirtschaftsforschung, in der der Höhepunkt des Ungleichgewichts von Einkommen als überschritten gesehen wird. Andererseits ist immer noch keine erkennbare Entwicklung in Richtung Abnahme der Altersarmut zu erkennen. Über der Debatte in politischen Kreisen ging der Blick für die drohende Altersarmut vieler Bundesbürger und die zunehmende Verschuldungslage vieler Privathaushalte oft verloren. Man muss sich heute fragen, was letztlich die jüngsten Spekulationsblasen, die Finanzkrisen der Neuzeit und die Gewinnmaximierung der Wohlhabenden unterfüttert hat.

Fazit
Auch vor der nächsten Bundestagswahl in 2017 wird die Vermögensteuer wohl wieder thematisiert werden. Das lässt jedenfalls der derzeitige SPD-Chef Sigmar Gabriel durchblicken. An der tiefen Kluft zwischen Arm und Reich hat sich nämlich bislang nichts nennenswertes geändert. Zudem sucht die SPD als linke Volkspartei nach Wegen, ihr einstmaliges Image wieder herzustellen, um möglicherweise ihre Dasein als kleiner Koalitionspartner der CDU abzulegen und den Ausweg in ein Rot-Rot-Grünes Regierungsbündnis zu suchen. In einer Regierungskoalition wie der jetzigen ist es auf jeden Fall kaum vorstellbar, dass die Vermögensteuer wieder eingeführt wird, in welcher Form auch immer.

Inkassounternehmen beauftragen: Die Tipps

Inkassounternehmen beauftragen: Die Tipps

Warum ein Inkassounternehmen beauftragen?

Oft hat man schon den Glauben daran verloren, dass der Gläubiger noch die ausstehende Zahlung leistet. Dabei spielt es keine Rolle, ob ein Geschäftspartner oder eine andere private Person noch Geld schuldet. Der häufigste Grund, warum Rechnungen nicht beglichen werden, ist die Zahlungsunfähigkeit des Schuldners. Um nicht leer auszugehen, lohnt sich die Beauftragung eines seriösen Inkassounternehmens, um über diesen Weg ein erfolgreiches Mahnverfahren einleiten zu können. Es eignet sich demnach ein Inkassounternehmen für Privatpersonen, gleichermaßen aber auch für gewerbliche Anliegen. Diese Unternehmen sind speziell auf das Eintreiben der Schulden ausgerichtet. Auf diese Weise lässt sich viel Zeit und Mühe sparen und gleichzeitig lassen sich ausbleibende Einkünfte minimieren. Damit bleibt auch mehr Zeit, die Energie in das eigentliche Geschäft zu stecken und seine Ziele weiter zu verfolgen.

Bild 1. Wenn die Geschäfte schlecht laufen ...

Bild 1. Wenn die Geschäfte schlecht laufen …

Wann sollte man ein Inkassobüro beauftragen?

Sinn und Zweck, ein Inkassounternehmen wie mediafinanz zu beauftragen sollte natürlich sein, dass sich das Vorhaben auch lohnt. Doch ab welcher Höhe der Forderungen lohnt sich ein solches Inkassobüro? Im Grunde genommen ist die Antwort klar und simpel. Es lohnt sich immer ein Inkassounternehmen zu beauftragen. Auch bei kleineren Beträgen ist dieser Schritt sinnvoll. Letztlich hat man eine Leistung erbracht, für welche dem Erbringer auch eine Entschädigung zusteht. Im Grunde kann gesagt werden, dass es keinen Mindestbeitrag für eine solche Dienstleistung zu erbringen gilt. Theoretisch können Forderungen ab einem Cent geltend gemacht werden. Je höher natürlich der Wert der Waren oder der Dienstleistungen ist, desto sinnvoller ist es, ein solches Inkassounternehmen mit der Mahnung und der Eintreibung der Schulden zu beauftragen.

Natürlich kann die erste Mahnung auch ohne die Einschaltung eines Inkassounternehmens herausgeschrieben werden. Spätestens nach der dritten Mahnung, auf welche der Schuldner nicht reagiert, sollte ein Inkassobüro das Mahnverfahren einleiten. Allein gegen einen Schuldner zu klagen hat nicht immer nur Vorteile. Ein Inkassounternehmen dabei im Rücken zu haben ist immer die bessere Alternative. Viele Kläger bleiben aus Unwissen auf Gerichtskosten sitzen. Mit einem spezialisierten Inkassounternehmen kann man diese Kosten häufig vermeiden.

Wer trägt die Kosten?

Die Kosten für ein solches Verfahren, welche auch als Inkassokosten bezeichnet werden, trägt in der Regel der Schuldner. Dies liegt daran, dass die Inkassokosten als sogenannte Verzugskosten geltend gemacht werden können. Wenn ein Schuldner in Verzug gerät, so muss dieser auch die daraus entstandenen Gebühren tragen. Die Inkassokosten gehören zu den Gebühren dazu. Der Schuldner kommt dann in den Verzug, wenn er eine Mahnung erhalten hat. Natürlich gibt es abweichende Regelungen, wenn andere Zahlungsfristen vereinbart wurden. Damit man auf der sicheren Seite ist, sollte man zuerst eine Mahnung schreiben. Das Inkassounternehmen sollte erst dann beauftragt werden, wenn der Schuldner in Verzug geraten ist. Das bedeutet, wenn bereits eine Mahnung erteilt wurde. Erst wenn der Schuldner in Verzug ist, kann man Verzugskosten geltend machen. Wenn man also ein Inkassobüro beauftragen möchte, sollte man erst mindestens eine Mahnung versenden, sonst muss der Gläubiger vor dem Verzug alle anfallenden Gebühren selbst tragen.

Was leistet das Inkassounternehmen?

Grundsätzlich arbeitet ein solches Unternehmen in zwei Bereichen. Zum einen wird das Inkassobüro vorgerichtlich aktiv, übernimmt aber auch die gerichtlichen Maßnahmen. Meist wird zu Beginn telefonisch Kontakt zum Schuldner aufgenommen. Somit wird versucht, eine gütliche und außergerichtliche Einigung herbeizuführen. Dabei führt das Büro eine Bonitätsprüfung des Schuldners durch und prüft, ob der Anspruch legitim ist. Nach einer Absprache mit dem Gläubiger werden Mahnverfahren eingeleitet. Wenn dies Erfolg hat, wird die Zahlung oder eine mögliche Ratenzahlung vereinbart. Dies gilt natürlich auch, wenn das Inkassounternehmen für Privatpersonen eintritt. Wenn es vor Gericht geht, beantragt das Inkassounternehmen einen gerichtlichen Mahnbescheid. Reagiert der Schuldner auch darauf nicht, so kann ein Vollstreckungsbescheid erlassen werden. Dieser führt bei Nichtzahlung zur Pfändung oder Zwangsvollstreckung.

Wie findet man ein seriöses Inkassobüro?

Der Bundesverband deutscher Inkassounternehmen fungiert als Bindeglied zwischen den Gläubigern, den Büros und den Schuldnern. Hier findet man alle wichtigen Informationen und Empfehlungen, welche den Bereich Inkasso betreffen. Der Bundesverband deutscher Inkassounternehmen ist dabei ein gefragter Experte und begutachtet die jeweiligen Einzelfälle und leistet eine Hilfestellung. Generell sollte ein Inkassobüro eine Zulassung und Registrierung besitzen, die Vorgehensweise sollte legitim und gewissenhaft sein und das Angebot sollte mit fairen Preisen überzeugen können.

Bildquellen:

Bild 1: © RainerSturm – www.pixelio.de

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